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   BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02   

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BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02 (https://dejure.org/2002,4634)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2002 - 7 C 18.02 (https://dejure.org/2002,4634)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2002 - 7 C 18.02 (https://dejure.org/2002,4634)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter; Liquidationsgesellschaft; Wiederaufleben nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG; Erfüllung des Quorums bei Singularrestitution; Vermögensgesetz lex specialis gegenüber Gesellschaftsrecht.

  • Bundesverwaltungsgericht

    VermG § 1 Abs. 6, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Bescheids über die Rückübertragung von Eigentum an einem Grundstück - Wirksame Anmeldung eines vermögensrechtlichen Anspruchs - Unterscheidung von Unternehmensrestitution und Einzelrestitution - Erfüllung eines Quorums bei der Singularrestitution - ...

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 6; ; VermG § 2 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 3 Abs. 1 Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 1 a Satz 2; ; VermG § 6 Abs. 6 Satz 1; ; VermG § 6 Abs. 6 Satz 4; ; VermG § 6 Abs. 6 a; ; AktG § 273 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der offenen Vermögensfragen - Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter; Liquidationsgesellschaft; Wiederaufleben nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG; Erfüllung des Quorums bei Singularrestitution; Vermögensgesetz lex specialis gegenüber ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.09.1996 - 7 C 65.95

    Offene Vermögensfragen - Unternehmensrestitution, Rückgabe von Erbbaurechten als

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02
    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02
    Zwar handelt es sich bei dem Anspruch nach § 6 Abs. 6 a VermG um einen Sonderfall der Unternehmensrestitution, der aber - wie der Senat wiederholt betont hat - der Singularrestitution angenähert ist (Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 45.94 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 17 S. 36; Urteil vom 24. September 1996 - BVerwG 7 C 65.95 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 22 S. 43).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02
    Auch trifft der Regelungszweck des Quorums, der der Restitution nach § 6 Abs. 6 a VermG zugrunde liegt, in gleicher Weise für die Singularrestitution zu: Es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6; Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).
  • BVerwG, 05.10.2000 - 7 C 95.99

    Erlösauskehr; Erlösauskehrberechtigter; investiver Verkauf; Unternehmensrest;

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG nicht nur für Anträge auf Rückgabe des Unternehmens selbst, sondern auch für Anträge auf Rückübertragung einzelner Vermögenswerte als Unternehmensreste im Sinne des § 6 Abs. 6 a VermG gilt (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 95.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 40; Beschluss vom 29. Januar 1999 - BVerwG 7 B 302.98 -).
  • BVerwG, 15.12.1999 - 8 C 27.98

    Recht der offenen Vermögensfragen

    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02
    Auch trifft der Regelungszweck des Quorums, der der Restitution nach § 6 Abs. 6 a VermG zugrunde liegt, in gleicher Weise für die Singularrestitution zu: Es soll mit Blick auf mögliche divergierende Interessen der Gesellschafter (Rückgabe oder Entschädigung, § 6 Abs. 7, § 8 VermG) innerhalb der Anmeldefrist Klarheit geschaffen werden, ob der Antrag auf Rückübertragung sich auf die erforderliche Mehrheit stützen kann (vgl. Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 64.96 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 5 S. 6; Urteil vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 8 C 27.98 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 36 S. 16).
  • BVerwG, 29.01.1999 - 7 B 302.98
    Auszug aus BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG nicht nur für Anträge auf Rückgabe des Unternehmens selbst, sondern auch für Anträge auf Rückübertragung einzelner Vermögenswerte als Unternehmensreste im Sinne des § 6 Abs. 6 a VermG gilt (Urteil vom 5. Oktober 2000 - BVerwG 7 C 95.99 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 40; Beschluss vom 29. Januar 1999 - BVerwG 7 B 302.98 -).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 23.11

    Vermögensrecht; Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung;

    Ist die Gesellschaft untergegangen, so kann sie demzufolge vermögensrechtliche Ansprüche als fingierte Liquidationsgesellschaft nicht nur wegen einer Schädigung ihres Unternehmens, sondern auch wegen einer Singularschädigung unter der Voraussetzung geltend machen, dass dies von mehr als 50 vom Hundert der Gesellschaftsanteile befürwortet wird (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 18.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51; vgl. auch Urteil vom 11. Dezember 1997 - BVerwG 7 C 69.96 - BVerwGE 106, 51).

    Die Regelung soll die Anteilseigner einer erloschenen Gesellschaft zu der Klarstellung veranlassen, ob sie wegen der Schädigung Restitution oder Entschädigung wählen; das müssen sie vor der Anmeldung von Ansprüchen mit Mehrheit entscheiden (Urteil vom 19. September 2002 a.a.O., S. 80 m.w.N.; vgl. BT-Drucks. 12/449, S. 10).

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 21.01

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auf dieser Grundlage wird das Verwaltungsgericht auch zu ermitteln haben, ob sich konkrete Verkaufspreise anderer aus der Parzellierung hervorgegangener Grundstücke feststellen lassen; dem Senat ist aus den Verwaltungsakten des parallel verhandelten Verfahrens BVerwG 7 C 18.02 (Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Dresden: 1 K 1243/98) bekannt, dass in diesem Verfahren, das ebenfalls die Veräußerung einer Parzelle des früheren Flurstücks Nr. 1 ... d betraf, von dem Rechtsanwalt der Klägerin im Widerspruchsverfahren ein Auszug eines weiteren Prüfberichts der Sächsischen Revisions- und Treuhandgesellschaft AG vorgelegt worden ist, aus dem sich für mehrere Parzellen des ursprünglichen Flurstücks Nr. 1 ... d der konkrete Kaufpreis unter Angabe auch der sonstigen übernommenen Belastungen ergibt.
  • BVerwG, 20.10.2011 - 8 B 40.11

    Revisionszulassung; zur analogen Anwendung von § 6 Abs. 6a Satz 3 Alt. 3 VermG

    Da die Firma A. AG jedoch nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts im Jahre 1982 erloschen ist, kann sie diese Ansprüche nur geltend machen, wenn sie zuvor nach Maßgabe des § 6 Abs. 1a VermG wiederbelebt wurde; dass diese Vorschrift auf Ansprüche eines Unternehmens(trägers) auf Singularrestitution entsprechend anzuwenden ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Urteil vom 19. September 2002 - BVerwG 7 C 18.02 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51).
  • BVerwG, 26.04.2002 - 7 B 86.01

    Voraussetzungen für die fristwahrende Anmeldung von

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 18.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Berlin, 16.12.2010 - 29 A 268.07

    Anspruch auf Erlösauskehr; Abgrenzung Unternehmensrestitution und

    Ebenso ist es unstreitig, dass die Klägerin keinen Singularrestitutionsanspruch der A... AG als deren frühere Gesellschafterin geltend machen kann, da sie das Quorum des § 6 Abs. 1a Satz 2 VermG von mehr als 50 % nicht erfüllt (dazu BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 7 C 18.02 -, Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 51 = juris).
  • VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 16 K 05.01978

    § 6 Abs. 5 c VermG ist lex specialis gegenüber bereicherungs- und

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in zwei Urteilen vom 19. September 2002 (7 C 18.02, 7 C 21.01, juris) entschieden, dass § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG den Vorschriften des Gesellschaftsrechts vorgeht.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2002 - 7 B 86.01, 7 C 18.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,33948
BVerwG, 26.04.2002 - 7 B 86.01, 7 C 18.02 (https://dejure.org/2002,33948)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.2002 - 7 B 86.01, 7 C 18.02 (https://dejure.org/2002,33948)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 2002 - 7 B 86.01, 7 C 18.02 (https://dejure.org/2002,33948)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die fristwahrende Anmeldung von Singularrestitutionsansprüchen durch die Mehrheitsgesellschafter einer in Auflösung befindlichen fortbestehenden Aktiengesellschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 7 C 18.02

    Singularrestitution; ehemaliger Unternehmensträger als Berechtigter;

    Auszug aus BVerwG, 26.04.2002 - 7 B 86.01
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 7 C 18.02 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Magdeburg, 03.12.2002 - 7 A 37/01
    Das Verwaltungsgericht Magdeburg - 7. Kammer - hat durch Beschluss vom 06. Juli 2001 - 7 B 86/01 MD - den Antrag des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten zu den Aktenzeichen 7 B 86/01 MD und 7 A 37/01 MD sowie den beigezogenen Verwaltungsvorgang des Beklagten verwiesen.

    Ergänzend wird auf den Beschluss der Kammer vom 06. Juli 2001 - 7 B 86/01 MD - sowie den Beschluss des OVG LSA vom 09. August 2001 - 1 M 307/01 - Bezug genommen.

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